Suchen
Sie unsere Hilfe ?
Sie sind der Meinung einen Fall
von Tiermisshandlung und/oder Vernachlässigung entdeckt zu haben?
Sprechen Sie uns an! Die Angaben
zu Ihrer Person werden in jedem Fall vertraulich behandelt.
Sie bleiben also anonym!
Auch wenn Sie sich
nicht sicher sind: Lieber einmal mehr anrufen und nachfragen,
als einmal zu wenig.
Denn das könnte schlimme
Konsequenzen für die Tiere haben.
Je eher Sie
uns kontaktieren, desto schneller können wir handeln und helfen!
Was
tut die DVSP e.V. mit Ihren Informationen ???
Die DVSP e.V. setzt sich
zuerst mit Ihnen, und dann im Anschluss mit dem zuständigen
Ordnungsamt,
u.U. auch mit dem Halter der
Pferde in Verbindung.
Sofern nach den Umständen
eine Strafanzeige
gegen den Halter erforderlich ist,
und Sie hierzu bereit sind,
wird die DVSP e.V. bzw. der
Leiter des zuständigen
Landesbüros, Ihnen dies mitteilen und Sie, wenn Sie es
wünschen,
zu der örtlichen
Polizei begleiten, damit die Anzeige aufgenommen wird.
Sofern Sie eine vertrauliche und
anonyme Behandlung wünschen, muss die DVSP e.V.
die Umstände
und wie es dazu kam, selber
- manchmal aufwendig - nachrecherchieren und dann selbst Anzeige
erstatten.
Doch eine Bitte an dieser
Stelle: Haben
Sie den Mut sich offen dazu zu
bekennen, dass es Ihnen nicht passt,
wie dieser Mensch seine
Pferde hält. Mit
Offenheit, Ehrlichkeit und einer gesunden Portion Zivilcourage
können auch Sie
etwas verändern !!!
Was
passiert dann ???
Das zuständige Veterinäramt des
Landkreises wird eingeschaltet.
Im günstigsten Fall jedoch
reicht ein Gespräch
mit dem Halter der Pferde,
um
vorhandene Missstände abzuschaffen. Dieses Gespräch führt i.d.R. der
Veterinär
des zuständigen Landkreises
und u.U. zusätzlich die DVSP e.V.
Bei Vorliegen einer
Strafanzeige wird zusätzlich der zuständige Staatsanwalt
beim Amtsgericht der
zuständigen Bezirksregierung
eingeschaltet.
Dann haben Sie schon viel erreicht !!!
Was
kann noch passieren ???
Der zuständige Veterinär hat
eine ermittelnde und prüfende Funktion
in den
Fällen, in denen Strafanzeige erstattet wurde, und immer auch eine
beratende Funktion für den Halter der Pferde, um Wissensdefizite auszugleichen
sowie
eine
Kontrollfunktion,
wenn es darum
geht angeordnete Auflagen seitens des
Ordnungs-
amtes / der Bezirksregierung durchzusetzen und deren Erfüllung zu
überwachen.
(Leider kommt es vor, dass
der zuständige Veterinär nicht so sehr im Interesse
der Pferde handelt,
wie es das Tierschutzgesetz
und die entsprechenden
Haltungsverordnungen erforderlich machen.
Doch auch hier haben
wir Möglichkeiten
zu handeln.)
Was
kann die DVSP e.V. nun noch unternehmen ?
- Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen den Veterinär beim zuständigen Landratsamt einlegen,
wenn dies keine Wirkung zeigt, Dienstaufsichtsbeschwerde bei der
zuständigen
Bezirksregierung einlegen. Wenn auch dies nicht wirkt, Einschaltung der
zuständigen Landesregierung
(Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Büro des
Landesbeauftragten für den Tierschutz)
- Zusammenarbeit und Information
der regionalen und / oder der überregionalen Medien (Zeitung,
Rundfunk, Fernsehen)
Ein Erfolg kann nicht garantiert
werden, doch es ist jeder Versuch wichtig, um
etwas für diese Pferde zu tun.
Was
muss ich sonst noch wissen?
- Betreten Sie nicht
trotz Verbotes Weiden oder Ställe. Sie begehen sonst eine
Ordnungswidrigkeit.
- Lassen Sie es
nicht auf einen Konflikt mit dem Halter ankommen!
Sie sind der DVSP
e.V. gesund und munter lieber, damit Sie uns in unserer
Arbeit zum Schutz der Pferde
dauerhaft unterstützen können.
- Wir würden uns freuen, wenn Sie Mitglied bei
uns werden und / oder Patenschaften für Pferde
übernehmen, die von der DVSP e.V. betreut werden.
- Wenn Sie selbst in der Lage sind "Notfälle" im
Stall und /oder auf der Weide aufzunehmen,
oder jemanden kennen, der hierzu in der Lage ist, dann teilen Sie dies
der DVSP e.V. und Ihrem
zuständigen Veterinäramt bitte mit. Denn oft scheitert die Entscheidung
des Veterinärs für die
Wegnahme der Pferde daran, dass es nirgendwo einen Platz gibt, wo der
Veterinär diese
"misshandelten"
Pferde unterbringen könnte.
Veterinärämter
haben keine eigenen Stallungen um eine Unterbringung und
Versorgung zu gewährleisten.
Deshalb bleiben die Pferde oder andere Tiere eher
bei dem Halter, als diesem weg genommen zu werden.
Die Kosten der
Unterbringung, der Fütterung, der tierärztlichen Versorgung und
für den Hufschmied hat das zuständige Veterinäramt vorab auszulegen und
holt
sich diese Kosten von dem Halter der Pferde wieder.
Diesen Zustand nennt man vorübergehende
Entziehung der Pferde.
Bei Enteignungen,
die in der Regel erst im Anschluss an die Entziehung
stattfinden, werden die Pferde dann verkauft
u.U. auch um Kosten der
Unterbringung, der Fütterung, der tierärztlichen Versorgung und des
Hufschmiedes zu decken.
Wir möchten uns schon jetzt für Ihre
Unterstützung bedanken!
D V S P - e.V.